Flugbeschränkungsgebiet für VFR - Flüge in der Zeit vom 09. bis zum 11.06.2008
Sollten Flüge in diesem Gebiet, es handelt sich um Wochentage, durchgeführt werden, unbedingt bei der DFS die Einflugerlaubnis erfragen. Die Flugplätze Stölln und Stechow sind auf Grund von Absprachen von der Beschränkung ausgenommen. In das Gebiet 1 darf auf jeden Fall die ganze Zeit nicht eingeflogen werden. Es gilt die allerhöchste Sicherheitstufe!!! Bitte beachtet diese Hinweise!
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